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Widerrufsbelehrung & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Fahrrad Thöt GmbH
Hasengasse 5-7
60311 Frankfurt
Fax:069/13307710

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbe-dingungen:

 

1. Geltungsbereich

 

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, daß sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind/werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

 

2. Lieferungen

 

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die Kompatibilität einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.

 

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1       Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Preise.zu vergüten.

3.2       Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich.

3.3       Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, netto Kasse, fällig.

3.4       Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecks etc. gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Erweitertes Pfandrecht

 

Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen/Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1       Bis zur vollständigen Bezahlung des betreffenden Vertrages/Auftrages bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Aufgrund des Eigentumsvorbehalts können wir die Ware wieder herausverlangen, sofern wir von dem betreffenden Vertrag zurückgetreten sind.

5.2       Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden oder - falls der Kunde keine Wahl - trifft nach eigener Wahl frei.

 

6. Mängel und Rügepflichten

6.1       Beanstandete Ware ist/Leistungen sind uns zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien Sache/Leistung. Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern. Nur im Falle der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) gemäß der Bestimmung des nachfolgenden Absatzes berechtigt. Uns ist angemessen Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.

Zur Ausübung eines Rücktritts- und/oder Minderungsrechtes ist der Kunde nur nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB, § 440 BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für die Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogene Nutzungen, nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden.

Für etwaige Schadersersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen in Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der gelieferten Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will), richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2       Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware zugesandt/zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderunsgrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weisst nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

6.3       Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen         (§§ 478, 479 BGB) berechtigt; etwaige Schadensersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

6.4       Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns.

 

 

 

6.5       Bei dem Verkauf gebrauchter Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr ab Übergabe. Die Beschränkung der gesetzlichen Frist gilt jedoch nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z.B. für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Gebrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

6.6       Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen, sowie die Zurverfügungstellung von Mustern/Modellen sowie sonstige produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur zur allgemeinen Produktbeschreibung. Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB und/oder § 444 BGB müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als „Beschaffenheitsgarantie“ gekennzeichnet sein.

6.7       Eine Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn

-der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder unsachgemäße Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs- bzw. Wartungsanleitungen zurückzuführen ist,

-der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht,

-der Mangel auf natürlichem Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.

6.8       Sofern dem Kunden Garantieansprüche eingeräumt werden, bestehen diese nach Wahl des Kunden zusätzlich neben den hiervon unberührt bleibenden gesetzlichen Rechten. Etwaige Garantien müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein und können nur schriftlich eingeräumt werden.

 

7. Haftung

7.1       Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und/oder Produzentenhaftung, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Fälle des Vorsatzes ausgenommen, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

7.2       Für Verzögerunsgschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 10 % unserer Vergütung aus dem betroffenen Vertrag.

7.3       Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe der uns aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten Vergütung beschränkt; Ziffer 7.2 bleibt hiervon jedoch unberührt.

7.4       Die in Ziffer 7.1 bis Ziffer 7.3 verankerten Haftungsausschlüsse und                          –beschränkungen gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer Garantie (z.B. für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB, siehe Ziffer 6.1), aus arglistigem Verschweigen des Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie im Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Schlußbestimmungen

8.1       Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2       Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und sonst getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses selbst kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.

8.3       Sollten eine oder mehrere Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluß vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.

 

 Stand: 01.08.2002

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