Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden
Geschäftsbe-dingungen:
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, daß sie von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind/werden. Die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.
2. Lieferungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und die
Kompatibilität einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.
3. Vergütung und
Zahlungsbedingungen
3.1Unsere Lieferungen und Leistungen sind
auf der Grundlage der vereinbarten Preise.zu vergüten.
3.2Kostenvoranschläge
sind grundsätzlich unverbindlich.
3.3Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, netto Kasse,
fällig.
3.4Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich
erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung.
Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecks etc. gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Erweitertes
Pfandrecht
Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein
vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz
gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus
früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen
Lieferungen/Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese
unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der
Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1Bis zur vollständigen Bezahlung des
betreffenden Vertrages/Auftrages bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum
(Vorbehaltsware). Aufgrund des Eigentumsvorbehalts können wir die Ware wieder
herausverlangen, sofern wir von dem betreffenden Vertrag zurückgetreten sind.
5.2Soweit der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 20 %
übersteigt, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden
oder - falls der Kunde keine Wahl - trifft nach eigener Wahl frei.
6. Mängel und
Rügepflichten
6.1Beanstandete Ware ist/Leistungen sind uns
zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge
beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien Sache/Leistung.
Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, eine Nacherfüllung
zu verweigern. Nur im Falle der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden
ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) gemäß
der Bestimmung des nachfolgenden Absatzes berechtigt. Uns ist angemessen Zeit
und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.
Zur Ausübung eines Rücktritts-
und/oder Minderungsrechtes ist der Kunde nur nach erfolglosem Ablauf einer von
ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die
Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323
Abs. 2 BGB, § 440 BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der
Kunde für die Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogene Nutzungen,
nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und
vorsätzliche Verschulden.
Für etwaige
Schadersersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die
Regelungen in Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer
Beschaffenheit der gelieferten Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im
Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei
Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer
verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will), richten
sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2Wir sind neben den gesetzlichen
Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange
berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete
Ware zugesandt/zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts-
oder Minderunsgrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht
zu. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung
Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der
Kunde weisst nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen
verursacht wurde.
6.3Handelt es sich bei dem Endabnehmer des
Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde –
unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den
gesetzlichen Bestimmungen(§§
478, 479 BGB) berechtigt; etwaige Schadensersatz- und/oder
Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur nach Maßgabe von Ziffer
7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
6.4Sofern es sich bei dem Kunden um einen
Vollkaufmann handelt, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage;
maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns.
6.5Bei dem Verkauf gebrauchter Gegenstände
beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr ab
Übergabe. Die Beschränkung der gesetzlichen Frist gilt jedoch nicht, soweit ein
Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und
Haftungsvorschriften, wie z.B. für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie
für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die
Vorschriften über den Gebrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
6.6Soweit nichts anderes ausdrücklich und
schriftlich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und
sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen, sowie die
Zurverfügungstellung von Mustern/Modellen sowie sonstige
produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur zur allgemeinen Produktbeschreibung.
Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB und/oder § 444 BGB müssen von
uns ausdrücklich und schriftlich als „Beschaffenheitsgarantie“ gekennzeichnet
sein.
6.7Eine
Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn
-der Mangel auf eine unsachgemäße
Verwendung und/oder unsachgemäße Behandlung/Benutzung der Ware, auf die
Verwendung ungeeigneten Zubehörs und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs-
bzw. Wartungsanleitungen zurückzuführen ist,
-der Mangel auf einer
nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht,
-der Mangel auf natürlichem
Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.
6.8Sofern dem Kunden Garantieansprüche
eingeräumt werden, bestehen diese nach Wahl des Kunden zusätzlich neben den
hiervon unberührt bleibenden gesetzlichen Rechten. Etwaige Garantien müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet sein und können nur schriftlich eingeräumt
werden.
7. Haftung
7.1Im Falle einer vorvertraglichen,
vertraglichen und/oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer
mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und/oder Produzentenhaftung,
haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Fälle des Vorsatzes ausgenommen, ist
unsere Haftung auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt.
7.2Für Verzögerunsgschäden haften wir bei
leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 10 % unserer Vergütung aus dem
betroffenen Vertrag.
7.3Außerhalb der Verletzung wesentlicher
Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem
Fall aber auf die Höhe der uns aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten
Vergütung beschränkt; Ziffer 7.2 bleibt hiervon jedoch unberührt.
7.4Die in Ziffer 7.1 bis Ziffer 7.3
verankerten Haftungsausschlüsse und–beschränkungen
gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer Garantie (z.B. für die
Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB, siehe Ziffer 6.1), aus
arglistigem Verschweigen des Mangels, für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie im Fall einer gesetzlich
zwingenden Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Schlußbestimmungen
8.1Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2Änderungen und Ergänzungen dieser
Bedingungen und sonst getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform; auf die Einhaltung des Schriftformerfordernisses selbst kann
ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.
8.3Sollten eine oder mehrere Regelungen
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet,
anstelle der unwirksamen Regelung eine Vereinbarung zu treffen, die dem
gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am
nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung
nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei
Vertragsabschluß vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt
gewesen wäre.
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